Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Web Inclusion GmbH dla "Eye-Able®"
Inhaltsverzeichnis
1. Definitionen
1.1. "Empfangende Partei" ist in Ziffer 13.1.2 definiert.
1.2. "Neurechte" sind in Ziffer 6.1.1 definiert.
1.3. "Handlung" meint sowohl ein Tun als auch ein Unterlassen.
1.4. "Höhere Gewalt" is in Ziffer 12.3 definiert.
1.5. "Hybrydowy" / "hybrydowy" oznacza różne rodzaje oprogramowania, w których niektóre elementy są hostowane lokalnie, a inne elementy są dostępne jako SaaS.
1.6. "Klient" jest zdefiniowany w formularzu umowy.
1.7. "Offenbarende Partei" ist in Ziffer 13.1.2 definiert.
1.8. "On-Premise" / "on-premise" means den Betrieb einer Software auf der vom Kunden bereitgestellten Infrastruktur.
1.9. "Parteien" oznacza Kunden und Web Inclusion.
1.10. "Repräsentant" is in Ziffer 13.1.5 definiert.
1.11. "SaaS" oznacza Oprogramowanie jako usługę, a także udostępnianie Oprogramowania na infrastrukturze stworzonej przez Dostawcę.
1.12. "Services" sind in Ziffer 2.1 definiert.
1.13. "Software-Services" sind in Ziffer 2.1 definiert.
1.14. "Vertrag" ist in Ziffer 2.3 definiert.
1.15. "Vertragsformular" ist in Ziffer 3.4 definiert.
1.16. "Vertrauliche Informationen" sind in Ziffer 13.1.2 definiert.
1.17. "Vorbestehende Komponenten" sind in Ziffer 7.1.2 definiert.
1.18. "Workshops" sind in Ziffer 2.1 definiert.
2. Geltungsbereich, Rangfolge von Vertragsdokumenten
2.1. Niniejsze ogólne warunki handlowe ("AGB") dotyczą wszelkich usług doradczych, szkoleniowych, testowych, konfiguracyjnych, wdrożeniowych, sprzedażowych, zakładowych, hostingowych i wsparcia technicznego świadczonych przez Web Inclusion GmbH, Gartenstraße 12c, 97276 Margetshöchheim, Deutschland ("Web Inclusion") w odniesieniu do rozwiązania "Eye-Able" ("Usługa"). W niniejszym dokumencie znajdują się oprogramowania, które jako On-Premise-Lösung, jako SaaS-Lösung oparte na Internecie lub jako Hybrid-Lösung zostaną dostarczone ("Usługi oprogramowania"), jak również szkolenia, które jako Webinare lub w Präsenz zostaną dostarczone ("Warsztaty").
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht im Zusammenhang mit der Leistungserbring durch Web Inclusion, auch wenn Web Inclusion diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden insbesondere auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Web Inclusion mit der Leistungserbringung beginnt, ohne etwaig durch den Kunden in Bezug genommenenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen.
2.3. Obowiązuje następująca kolejność poszczególnych dokumentów umowy (zwanych łącznie "umową"):
a) formularz umowy lub umowa;
b) umowa najmu;
c) umowa o gwarantowanym poziomie usług
der Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (sofern vereinbart); oraz
d) niniejsza umowa AGB.
Bei Widersprüchen or Unstimmigkeiten haben die in der Rangfolge zuerst aufgeführten Dokumente Vorrang vor den in der Rangfolge nachfolgend Genannten. W przypadku dokumentów, które znajdują się na tej samej liście, aktualny dokument jest przesunięty względem poprzedniego dokumentu.
3. Angebotsbeschreibung, Beauftragung
3.1. Web Inclusion oferuje usługi w zakresie oprogramowania w różnych formach dostawy (SaaS, On-Premise lub Hybrydowa). Jeśli w formularzu umowy lub w umowie o świadczenie usług nie ma nic określonego, wówczas usługi oprogramowania będą świadczone jako SaaS.
3.2. Web Inclusion udostępnia w ramach Vertragsformular weryfikowalne warsztaty jako Dienstleistungen.
3.3. Zusätzliche Leistungen neben der Bereitstellung der Software-Services in der vereinbarten Betriebsform schuldet Web Inclusion nur, soit sie ausdrücklich vereinbart werden. Solche zusätzlichen Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.4. Beschaffenheit und Funktionalität der von Web Inclusion zu erbringenden Services ergeben sich aus dem gezeichneten Angebot von Web Inclusion ("Vertragsformular") bzw. den im Vertragsformular in Bezug genommen Dokumenten, einschließlich dem Leistungsschein, dem Service Level Agreement und diesen AGB. Web Inclusion nie obejmuje żadnych zarejestrowanych usług ani parametrów usług.
3.5. Zawieranie umów o świadczenie usług w zakresie oprogramowania w różnych formach dostawy, warsztatów i innych usług odbywa się za pośrednictwem formularza umowy.
4. Rejestrowanie, udostępnianie, wdrażanie i wsparcie dla usług związanych z oprogramowaniem
4.1. Bereitstellung der Software-Services is erfolgt, sobald Web Inclusion dem Kunden den webbasierten Zugang zu den Software-Services zur Verfügung gestellt and im Benutzerkonto die Lizenzen for die gebuchten Software-Services zugewiesen hat.
4.2. Usługi instalacyjne i wdrożeniowe są świadczone przez Web Inclusion tylko wtedy, gdy są one zgodne z formą umowy lub schematem umowy (dotyczy to zarówno rozwiązań On-Premise, jak i hybrydowych).
4.3. Nowe wersje Usług Oprogramowania (np. Aktualizacje, poprawki, poprawki Hotfix) będą udostępniane Klientowi do pobrania, tak aby Usługi Oprogramowania były świadczone w oparciu o infrastrukturę udostępnioną przez Klienta (dotyczy wersji On-Premise i Hybrid).
4.4. Software-Services, die Web Inclusion dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellt (z.B. kostenlos zur Verfügung gestellte Beta-Versionen) können jederzeit eingestellt werden.
4.5. Okresy wsparcia, bezpośrednia weryfikacja usług oprogramowania, w zależności od tego, czy są one hostowane przez Web Inclusion (np. SaaS i hybrydowe), a także poziom usług są określone w niniejszej Umowie o poziomie usług.
4.6. Informacje systemowe i informacje od Web Inclusion, które są związane z dostawą, hostingiem lub wsparciem usług oprogramowania przez Web Inclusion, mogą być również przekazywane w ramach usług oprogramowania, a także w formie elektronicznej do klientów.
4.7. Web Inclusion jest zawsze zobowiązana do ulepszenia, rozszerzenia lub samodzielnego zmniejszenia funkcjonalności Usług oprogramowania ("Zmiany"). Web Inclusion informuje klientów o zmianach z odpowiednim wyprzedzeniem. Zmiany będą dokonywane przez klienta za pośrednictwem poczty elektronicznej, wewnątrz usług oprogramowania lub za pośrednictwem innej ścieżki komunikacji wyznaczonej przez Web Inclusion. Jeżeli w wyniku zmiany Usług oprogramowania w odniesieniu do określonych lub obowiązujących Zwyczajów nie może dojść lub może dojść jedynie do naruszenia przez Kundena postanowień, Kunden może podlegać Sonderkündigungsrecht zu. Istotne jest to, że gdy usługi oprogramowania nie są już przeznaczone do celów klienta, które dla Web Inclusion są istotne z punktu widzenia zawierania umów, to jest to umowa wzajemna. Kunde hat das Sonderkündigungsrecht within within within withininem (1) Monat nach Kennenmüssen von der geplanten Änderung durch schriftliche Erklärung oder via E-Mail gegenüben über Web Inclusion. Okres obowiązywania umowy kończy się w tym przypadku w dniu, w którym rozpoczyna się zmiana, najwcześniej wraz z rozpoczęciem rejestracji w Web Inclusion. Sonderkündigung nie będzie działać, jeśli Web Inclusion nie zaakceptuje zmiany Usług oprogramowania.
4.8. Web Inclusion zastrzega sobie prawo do korzystania z usług Software-Services w celu dalszego korzystania z nich przez klienta zgodnie z Abmahnung, o ile nie jest to konieczne, w przypadku, gdy klient
a) nie przestrzega umowy lub innego prawa i/lub
b) w ramach Anmeldung nie przestrzega fałszywych umów i/lub
c) nie przestrzega innych praw i/lub
d) nie przestrzega zasad Web Inclusion i/lub
e) nie przestrzega ważnej podstawy zgodnie z punktem 14.3.
5. Erfüllungsort und -zeit
5.1. Punktem odniesienia dla świadczenia usług związanych z oprogramowaniem przez Web Inclusion jest stan serwera, na którym usługi te są świadczone (np. SaaS i hybrydowy). W tym przypadku Web Inclusion świadczy usługi w siedzibie Web Inclusion, o ile nie są one w żaden sposób ograniczone.
5.2. W przypadku, gdy Warunki dotyczące Umów lub Świadczenia Usług są wiążące, są one wiążące dla Web Inclusion, o ile nie są one w sposób bezpośredni lub pośredni wiążące. Terminy te są również określane jako Planungsgröße dla Web Inclusion.
6. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
6.1. Materielles Eigentum
6.1.1. Web Inclusion bleibt Inhaber sämtlicher geistiger Schutzrechte an den Software-Services, Workshop-Unterlagen und den Ergebnissen sonstiger Services. Sämtliche damit verbundenen oder darin verkörperten oder daraus resultieren geistigen Schutzrechte („Neurechte“) stehen ausschließlich Web Inclusion zu. Dies gilt auch, wenn solche Neurechte auf Vorschlägen, Vorgaben, Feedback, Anforderungen, Ideen, Beiträgen, Kommentaren oder sonstigem Input des Kunden, der Nutzer oder Dritten beruhen. Nicht zu den Neurechten gehören Daten des Kunden, die über die Software-Services verarbeitet werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu Web Inclusion ausschließlich dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf vorgenannte Kundendaten zu.
6.1.2. Keinesfalls erhält der Kunde ausschließliche Nutzungsrechte an vorbestehenden Komponenten. „Vorbestehende Komponenten“ meint neben den Software-Services auch sämtliche Bestandteile von Softwareentwicklungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, welche Web Inclusion oder ein Dritter vor und/oder unabhängig von dem Vertrag entwickelt hat. Web Inclusion bzw. der Dritte bleiben alleiniger materieller Inhaber der vorbestehenden Komponenten.
6.2. Lizenz für die Software-Services
6.2.1. Web Inclusion gewährt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, die Software-Services und damit verbundene Entwicklungen von Web Inclusion für eigene betriebliche Zwecke für die Dauer des Vertrages zu verwenden. Weitere Konkretisierungen ergeben sich aus dem vereinbarten Vertragsformular und Leistungsschein. Der Kunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten, der eine begrenzte Nutzung der Lizenz im Hinblick auf die zur Nutzung berechtigten Nutzer und/oder Einsatzbereiche der Software-Services vorsehen kann. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der ersten fälligen Gebühr.
6.2.2. Web Inclusion bietet ausgewählten Kunden (z.B. gemeinnützigen Organisationen) für ausgewählte Software-Services „Lifetime Lizenzen“ gegen eine Einmalzahlung an. Die zeitlich unbefristete Nutzungsbefugnis bezieht sich dabei allein auf das urheberrechtliche Nutzungsrecht; im Übrigen sind die Berechtigungen auf die Product Lifetime, maximal jedoch auf 10 Jahre nach Vertragsabschluss, beschränkt. Für die Dauer der Product Lifetime der betreffenden Softwarelösung(en) gilt:
a) Der Kunde erhält die standardisierten Updates, Patches, Hotfixes. Ein Anspruch auf Upgrades und neue Versionen besteht nicht.
b) Der Kunde erhält den vereinbarten Support.
c) Hat der Kunde eine SaaS-Lösung oder eine Hybrid-Lösung erworben, so übernimmt Web Inclusion hinsichtlich der Cloud-Bestandteile das Hosting.
Ist das Ende der Product Lifetime bzw. das Ende der zehnjährigen Frist erreicht, so wird Web Inclusion dem Kunden die aktuelle On-Premise-Version zur weiteren Nutzung überlassen. Ein Anspruch auf weitere Updates, Patches, Hotfixes, Support und Hosting-Leistung besteht nicht. Web Inclusion wird mit angemessener Frist über das bevorstehende Ende der Produkt Lifetime informieren. Web Inclusion wird zum Ende der Produkt Lifetime bzw. zum Ende der zehnjährigen Frist dem Kunden eine Überleitung von der cloudbasierten Lösung zur On-Premise-Lösung ermöglichen.
6.2.3. Eine Vervielfältigung der Software-Services darf nur in dem für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Umfang erfolgen. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung einschließlich der Vermietung, Bearbeitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung der Software-Services verbleiben ausschließlich bei Web Inclusion.
6.2.4. Eine Dekompilierung darf nur in den gesetzlich zwingend erforderlichen Fällen nach § 69e UrhG oder vergleichbaren anwendbaren nationalen Vorschriften erfolgen. Werden bei der Dekompilierung Dritte eingeschaltet, muss der Kunde vor deren Einsatz an Web Inclusion die schriftliche Erklärung des Dritten übermitteln, worin dieser sich unmittelbar gegenüber Web Inclusion zur Einhaltung der Regelungen aus dieser Ziffer 6.2 verpflichtet.
6.2.5. Im Falle der Überschreitung des vereinbarten Lizenzumfangs ist Web Inclusion berechtigt eine zusätzliche Vergütung gemäß den Bestimmungen des Vertragsformulars zu verlangen. Ist in dem jeweiligen Vertragsformular keine Vergütung für Fälle der Überschreitung des im Vertragsformular eingeräumten Lizenzumfangs vereinbart, so kann Web Inclusion eine zusätzliche Vergütung verlangen, welche sich an der zwischen den Parteien vereinbarten Lizenzgebühr im Verhältnis zum vereinbarten Lizenzumfang bemisst. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
6.2.6. Dem Kunden ist es im Übrigen nicht gestattet,
a) Software-Services ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen; wobei die Dokumentation der Software-Services zur internen Nutzung im erforderlichen Umfang kopiert werden darf;
b) Software-Services in einer Weise zu nutzen die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere die Übermittlung von Informationen und Daten, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen;
c) den Betrieb oder die Sicherheit der Software-Services zu gefährden oder zu umgehen.
6.2.7. Der Kunde steht für Handlungen von Nutzern, denen er den Zugang zu Software-Services verschafft hat, wie für eigene Handlungen ein.
6.3. Workshop-Unterlagen
6.3.1. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den Workshop-Unterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Workshop-Unterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.
6.3.2. Das Eigentum an den von Web Inclusion für den Kunden zu Workshopzwecken erstellten Kopien von Materialien geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.
6.4. Ergebnisse von sonstigen Services
Für sonstige Ergebnisse von Web Inclusion Services erhält der Kunde das einfache und dauerhafte Recht, diese Ergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
6.5. Analysedaten
Web Inclusion darf unter den in diesem Abschnitt geregelten Voraussetzungen anonymisierte Analysen mit aggregieren Daten erstellen, für die (teilweise) Kundendaten und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Software-Services durch den Kunden und die Nutzer ergeben („Analysen“). Die Daten werden für die Analysen anonymisiert und aggregiert, sodass ein Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder natürliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet für Produktverbesserungen, Ressourcenverbesserungen, Supportverbesserungen, Verbesserungen der Produktperformance, Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, Benchmarking und Erstellung neuer Produkte. Die Analysen und der Vorgang der Anonymisierung erfolgen im Einklang mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.
7. Vergütung und Abrechnungsmodalitäten
7.1. Lizenzgebühren
7.1.1. Die laufenden Gebühren werden jährlich im Voraus abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart.
7.1.2. Services, die aufwandsabhängig vergütet werden, werden monatlich nachträglich vergütet, soweit nicht anders vereinbart.
7.1.3. Web Inclusion jest zobowiązana do zapewnienia ciągłości Gebühren i innych działań Vergütungssätze zgodnie z następującymi zasadami:
Web Inclusion kann Vergütungssätze jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei (2) Monaten durch schriftliche Anpassungserklärung oder via E-Mail gegenüber dem Kunden in angemessenem Umfang ändern, um Kostensteigerungen und Funktionserweiterungen zu kompensieren.
a) Die Anpassung der Vergütungssätze ist im Zweifel angemessen, wenn die jeweils aktuell vereinbarten Vergütungssätze jährlich nicht mehr als um 6% erhöht werden.
b) Sofern die Anpassung nicht angemessen ist, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu. Jeżeli w ciągu czterech (4) tygodni od daty złożenia oświadczenia o odstąpieniu od umowy klient nie dokona jego zmiany, nowe warunki umowy zostaną uznane za wiążące. Jeśli klient uważa umowę za nieaktualną, Web Inclusion ma możliwość zawarcia umowy w ciągu czterech (4) tygodni od wygaśnięcia umowy.
7.2. Wynagrodzenie za warsztaty i inne usługi
7.2.1. Zusätzliche Services beauftragt, so erfolgt die Abrechnung in der Regel anteilig im Voraus und anteilig nach erfolgter Leistungserbringung, soit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren. W przypadku usług, które są rozliczane w czasie i za pomocą płatności, rozliczenie następuje co miesiąc.
7.2.2. Angegebene Preise sind im Zweifel Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind. Festpreise sind nur insoweit verbindlich, wie die zwischen den Parteien abgesprochenen Annahmen eingehalten werden.
7.2.3. Web Inclusion ma również wpływ na zwiększenie nakładów na organizację warsztatów i innych usług, które są niezbędne i pożądane, a także na koszty nagród. Nie ma gwarancji, że wystawienie faktury za warsztaty i inne usługi będzie zgodne z umową.
7.3. Abrechnungsmodalitäten
7.3.1. Wszystkie ceny podane przez Web Inclusion lub w umowie nie są uwzględniane. W przypadku, gdy wymagana jest klauzula Umsatzsteuerpflicht, zostanie naliczona odpowiednia ustawowa opłata Umsatzsteuer w momencie sprzedaży.
7.3.2. Wszelkie roszczenia są wymagalne w ciągu czternastu (14) dni od daty sprzedaży. Po upływie okresu rozliczeniowego Klient zostaje uznany za winnego.
7.3.3. Usługa Web Inclusion umożliwia klientowi otrzymanie płatności za pośrednictwem poczty i przekazuje mu płatności drogą elektroniczną (E-Rechnungspflicht). Kunde stymulmt der elektronischen Abrechnung zu.
7.3.4. Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.
7.3.5. Klient ponosi odpowiedzialność za wszelkie płatności, zyski, rabaty i opłaty, które powstają w związku z korzystaniem z Usług, w tym za opłaty za zapytania. Klient zapewnia, że Web Inclusion jest wolne od wszelkich innych stron trzecich, w tym od instytucji finansowych, w odniesieniu do wymienionych w punkcie 1 transakcji, zysków, kredytów i opłat. W przypadku, gdy Web Inclusion, na podstawie ustawowego upoważnienia, dokona anulowania transakcji zakupu, nabycia, opuszczenia lub sprzedaży, klient jest upoważniony do anulowania transakcji przez Web Inclusion.
8. Mitwirkungsleistungen des Kunden
8.1. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden sind nachfolgend aufgeführt. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Kunden können sich aus dem Vertragsformular und Individualvereinbarungen zwischen Web Inclusion und dem Kunden ergeben.
8.2. Der Kunde wirkt bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er beispielsweise für die ggf. erforderliche Installation Mitarbeiter, IT-Systeme und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt Web Inclusion sämtliche für die Erbringung der Services erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Unterlagen zur Verfügung, welche Web Inclusion für die Vertragsdurchführung benötigt.
8.3. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software-Services als auch ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Hardwareanforderungen, Betriebssysteme, unterstützte Browserversionen, Schnittstellen) zu informieren und informiert zu halten.
8.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die IT-Systeme des Kunden den technischen Anforderungen genügen und auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Web Inclusion übernimmt keinerlei Verantwortung für die korrekte Anzeige und Funktionsweise der Software-Services, wenn der Nutzer einen Internetbrowser verwendet, den die Software-Services nicht unterstützten oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist.
8.5. Der Kunde ist allein für seine IT-Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere für deren Installation und den Betrieb. Der Kunde trägt alle für die Installation und den Betrieb seiner IT-Infrastruktur erforderlichen Aufwendungen selbst.
8.6. Der Kunde hat von Web Inclusion bereitgestellte neue Softwareversionen unverzüglich zu installieren (betrifft On-Premise und Hybrid).
8.7. Der Kunde testet die Software-Services und neue Softwareversionen der Software-Services gründlich auf Störungsfreiheit bevor er mit ihrer produktiven Nutzung beginnt. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software-Services nicht oder nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, können alle von Web Inclusion im Rahmen der Service-Erbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
8.8. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Software-Services als auch die sonstigen Services seinen Wünschen entsprechen und für seine wirtschaftlichen Zwecke einsetzbar sind. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Services von Web Inclusion, den für den Kunden maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und dessen internen Compliance-Regelungen entsprechen.
8.9. Setzt der Kunde Software ein, welche nicht von Web Inclusion gestellt wird, so stellt der Kunde sicher, dass er sämtliche Nutzungsrechte an dieser Software hat, welche er in Zusammenhang mit den Services von Web Inclusion einsetzt.
8.10. Der Kunde muss seine Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto vertraulich behandeln und darf diese keinen Dritten zugänglich machen. Die Verantwortung für die unter einem Benutzerkonto in Verbindung mit dem Passwort des jeweiligen Nutzers vorgenommenen Handlungen trägt der Kunde, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Nutzer nur aufgrund einer Vertragsverletzung von Web Inclusion auf die Zugangsdaten des Kunden zugreifen konnte. Der Kunde ist gegenüber Web Inclusion für Handlungen der Nutzer verantwortlich.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software-Services nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren. In diesem Zusammenhang hat der Kunde regelmäßig Datensicherungen und Überprüfungen der Ergebnisse durchzuführen. Dem Kunden obliegt allein die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner geschäftlich relevanten Daten und Dokumente.
8.11. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm in den Software-Services eingestellten Informationen und Dokumente korrekt und frei von jeglicher Schadsoftware wie bspw. Viren, Würmern, Trojanern, etc. sind. Der Kunde haftet für etwaige Schäden, die durch fehlerhafte Informationen und Dokumente entstehen. Der Kunde steht dafür ein, dass das Einstellen der Informationen und Dokumente im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
8.12. Werden Dateien in die Software-Services importiert, so muss der Kunde sicherstellen, dass das Dateiformat, die Dateibezeichnung und die Dateigröße von den Software-Services unterstützt wird. Web Inclusion ist nicht für den Erfolg des Imports der jeweiligen Datei verantwortlich.
8.13. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, spätestens jedoch nach Aufforderung durch Web Inclusion, vorzunehmen.
8.14. Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so entfällt die Verpflichtung von Web Inclusion zur Erbringung von Services in dem jeweiligen Umfang und für den jeweiligen Zeitraum, in dem die Leistungserbringung seitens Web Inclusion von der vorherigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden abhängig ist. Web Inclusion ist berechtigt, einen durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlung entstandenen etwaigen Mehraufwand ersetzt zu verlangen.
9. Lizenzkontrolle, Nachlizenzierung
9.1. Jeśli klient stwierdzi, że nie istnieją odpowiednie licencje, zostanie o tym poinformowany przez Web Inclusion. Klient jest zobowiązany do poinformowania o tym fakcie, niezależnie od tego, czy chce, aby usługi oprogramowania były świadczone zgodnie z obowiązującymi warunkami licencji, czy też chce uzyskać odpowiednią liczbę dodatkowych licencji za pośrednictwem odpowiedniej umowy.
9.2. Web Inclusion jest uprawniona do korzystania z Usług Oprogramowania w zmienionych okresach czasu za pośrednictwem Vermessungen. .
9.3. Zasadniczo Vermessung odbywa się za pośrednictwem samodzielnych klientów, o ile są oni wspierani przez Web Inclusion. Kunde hat Web Inclusion in angemessenem Umfang bei der Vermessung zu unterstützen, insbesondere indem er in erforderlichen Umfang einen Einblick in die IT-Systeme gewährt.
9.4. Koszty własne Web Inclusion związane z usługą Vermessung zostaną pobrane przez Web Inclusion, jeśli klient w odpowiedni sposób z niej skorzysta.
10. Schutzrechtsberühmung durch Dritte
10.1. Sofern ein Dritter behauptet, die Nutzung der Software-Services würde Schutzrechte Dritter verletzen, hat der Kunde Web Inclusion hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. W przypadku, gdy klient korzysta z usług związanych z oprogramowaniem z innych źródeł, musi on mieć świadomość, że z instalacją oprogramowania nie wiąże się żadne naruszenie gwarancji.
10.2. Die Parteien werden sich gegenseitig nach besten Kräften dabei unterstützen, ihre Rechte gegenüber dem Dritten zu verteidigen und die behauptete Schutzrechtsverletzung abzuwehren oder einen wirtschaftlich vernünftigen Vergleich einzugehen.
11. Gewährleistung
11.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, ist auf die Erbringung der Services (insbesondere Entwicklungs-, Customizing-, und Implementierungsleistungen, Beratungs-, Schulungs-, Datenexportleistungen) das Dienstvertragsrecht bzw. Werksvertragsrecht anwendbar. Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat Web Inclusion dies zu vertreten, ist Web Inclusion verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rüge des Kunden.
11.2. Sämtliche Angaben zu der Leistung stellen keine Garantien für die Beschaffenheit der Leistung dar, es sei denn eine Garantie wurde ausdrücklich in Schriftform vereinbart. Eine bestimmte Beschaffenheit der Leistung kann nicht aus Werbematerialien oder öffentlichen Äußerungen abgeleitet werden, wenn deren konkreter Inhalt nicht ausdrücklich durch Web Inclusion schriftlich bestätigt wurde.
11.3. Für die Software-Services gelten abweichend von der vorgenannten Ziffer 11.1 folgende Gewährleistungsbestimmungen:
11.3.1. Störungen sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der fehlerhaften Funktionsweise, soweit möglich nachgewiesen durch Aufzeichnungen (z.B. Screenshots) oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen in Textform zu rügen. Die Mängelrüge hat die Reproduktion des Fehlers zu ermöglichen. Der Kunde soll einen aussagefähigen Ansprechpartner für die Störung nennen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
11.3.2. Web Inclusion übernimmt keine Gewährleistung für die korrekte Anzeige und Funktionsweise der Software-Services, wenn der Kunde einen Webbrowser verwendet, den Web Inclusion nicht unterstützt oder der nicht auf dem aktuellen Stand ist.
11.3.3. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn die Software-Services in wesentlichen Teilen von der Dokumentation der Software-Services oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichen.
11.3.4. Bei einem Sachmangel ist Web Inclusion berechtigt, den Mangel durch Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung von Web Inclusion zu beheben. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass Web Inclusion dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu umgehen.
11.3.5. Bei Rechtsmängeln wird Web Inclusion nach eigener Wahl von Web Inclusion dem Kunden entweder (i) das Recht verschaffen, die Leistung vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) die Leistung so abändern, dass der Verletzungsvorwurf entkräftet ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Kunden dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
11.3.6. Ein Recht zur Selbstvornahme, insbesondere nach § 536a Abs. 2 BGB, besteht nicht.
11.3.7. Die geltenden Reaktionsfristen und Abhilfefristen ergeben sich aus dem vereinbarten Service Level Agreement.
11.3.8. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Störungen darauf beruhen, dass
a) der Kunde oder die von ihm zugelassenen Nutzer die Software-Services unsachgemäß genutzt haben, wobei eine unsachgemäße Nutzung insbesondere vorliegt, wenn die Leistung nicht in Übereinstimmung mit einer vorhandenen Dokumentation der Software-Services genutzt wird;
b) der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat.
11.3.9. Die Gewährleistung für Mängel an kostenlosen Leistungen (z. B. kostenlose zur Verfügung gestellte (Beta-) Versionen der Software-Services) ist auf den Fall beschränkt, dass Web Inclusion gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Im Übrigen hat der Kunde bei kostenlosen Leistungen keine Ansprüche auf Mängelgewährleistung.
11.3.10. Erbringt Web Inclusion Leistungen bei der Fehlersuche oder Störungsbeseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Web Inclusion hierfür eine aufwandbezogene Vergütung in angemessenen Umfang verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht reproduziert werden kann oder die Gewährleistung nach Ziffer 11.3.8ausgeschlossen ist oder sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Mangel vorlag.
11.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall mit Überlassung des mangelhaften Leistungsgegenstandes. Demgegenüber gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen wurde.
11.5. Eine Haftung auf Schadensersatz und vergebliche Aufwendungen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 12.
12. Haftung
12.1. Kundenhaftung
Der Kunde haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe, Nutzer und Beauftragten haftet der Kunde wie für eigenes Verhalten.
12.2. Haftung von Web Inclusion
12.2.1. Web Inclusion haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Begrenzungen nach den Ziffern 12.2.2 bis 12.2.7.
12.2.2. Web InclusionWeb Inclusion haftet für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet Web Inclusion jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Web Inclusion haftet nicht für die fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
12.2.3. Die Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist pro Verletzungsfall auf den Vertragswert eines Vertragsjahres oder EUR 10.000,00 beschränkt, je nachdem welche Höchststumme die höhere ist. Beträgt die Vertragslaufzeit des Vertrages jedoch weniger als ein Jahr, so ist die Haftung auf die vom Kunden gezahlte Vergütung beschränkt, es sei denn, die gezahlte Vergütung ist höher als die vorstehend ausdrücklich bezifferte Haftungssumme. Bei mehreren Verletzungsfällen in einem Vertragsjahr ist die Haftung von Web Inclusion auf den zweifachen Vertragswert eines Vertragsjahres oder wenn die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, auf das zweifache der gezahlten Vergütung oder auf EUR 20.000,00 beschränkt, je nachdem welche Höchststumme die höhere ist.
12.2.4. Gewinnausfallschäden werden von Web Inclusion nicht ersetzt. Bei Datenverlusten werden von Web Inclusion nur die Kosten der Wiederherstellung ersetzt bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
12.2.5. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
12.2.6. Soweit die Haftung nach diesem Abschnitt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Organe von Web Inclusion und sämtliche Unterauftragnehmer von Web Inclusion.
12.2.7. Die Haftungsausschlüsse nach dieser Ziffer 12.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit Web Inclusion eine Garantie übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.3. Höhere Gewalt
12.3.1. Keine der Parteien ist der anderen Partei für einen Ausfall oder eine Verzögerung ihrer Leistung im Rahmen des Vertrages verantwortlich, die auf Höhere Gewalt zurückzuführen ist. „Höhere Gewalt“ meint sämtliche Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, insbesondere Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien (insbesondere neue Mutationen von COVID-19 ), Unfälle, Arbeitskampfmaßnahmen; Handlungen Dritter oder amtliche, behördliche und/oder gerichtliche Maßnahmen, soweit diese nicht auf einem eigenen Verschulden der Partei beruhen, deren Leistung ausfällt oder verzögert ist.
12.3.2. Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages aufgrund der Corona-Pandemie vorliegenden Gegebenheiten gelten nicht als Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieser Ziffer 12.3. Die Parteien verpflichten sich im Falle der Verschärfung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nach Abschluss des Vertrages dazu, die dadurch verursachten Beeinträchtigungen für die Leistungserbringung so gering wie möglich zu halten. Die jeweilige Partei ist aufgrund von Verschärfungen von Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nur insoweit von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, wie die Leistungserbringung objektiv beeinträchtigt oder unmöglich ist.
12.4. Verjährung
Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruchsteller von der Pflichtverletzung der anderen Partei Kenntnis hat oder jedenfalls Kenntnis haben muss (fahrlässige Unkenntnis). Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1Schutz vertraulicher Informationen
13.1.1. Strona uprawniona nie może wykorzystywać informacji hydraulicznych pochodzących od strony uprawnionej wyłącznie w celu wypełnienia warunków umowy lub - jeśli nie jest to konieczne - w celu wprowadzenia warunków umowy.
13.1.2. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen gemäß Satz 2, die von einer Partei ("offenbarende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") offengelegt werden oder von denen die empfangende Partei auf andere Weise im Laufe des Projekts Kenntnis erlangt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Unterzeichnung des Vertrags direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder durch die Ansicht von Gegenständen offengelegt wurden und unabhängig davon, ob sie Gegenstand geistigen Eigentums sind or nicht. Do informacji wertykalnych zalicza się (i) ceny i warunki określone w Umowie, strategie marketingowe, informacje lub prognozy finansowe, ustalenia handlowe i plany biznesowe, (ii) plany dotyczące produktów lub usług, (iii) odkrycia, nowe projekty, rozwiązania, formy lub technologie, (iv) nieoferowane rozwiązania, kody źródłowe, (v) wszelkie inne informacje, które zostały uznane za informacje wertykalne lub zostały uznane za informacje wertykalne przez stronę trzecią.
13.1.3. Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenbarende Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich waren, (ii) nach der Offenlegung durch die offenbarende Partei gegenüber der empfangenden Partei ohne Zutun oder Untätigkeit der empfangenden Partei öffentlich bekannt und allgemein zugänglich werden, (iii) które w momencie wyłączenia zostały dokonane przez stronę trzecią, (iv) które zostały dokonane przez stronę trzecią bez uszczerbku dla zasad ochrony środowiska lub (v) które zostały dokonane przez stronę trzecią w sposób niezakłócony, bez uszczerbku dla informacji werbalnych strony trzeciej lub jej decyzji.
13.1.4. Für den Fall, dass vertrauliche Informationen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen, darf die empfangende Partei nur solche vertraulichen Informationen offenlegen, die zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig sind, und hat die offenbarende Partei unverzüglich darüber zu informieren, sobald und soweit gesetzlich zulässig. Die Parteien werden sich gegenseitig, soweit rechtlich möglich, dabei unterstützen, die Offenlegung zu vermeiden.
13.1.5. Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und ein angemessenes Maß an Sorgfalt beachten, jedoch nicht weniger als das Maß an Sorgfalt, das sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen beachtet. Zwalniająca Strona nie będzie już otrzymywać żadnych informacji wertykalnych od innych Stron (o ile w niniejszej Umowie nie określono inaczej). Jede Partei is for die Verletzung dieses Vertrages durch ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter or Repräsentanten ("Repräsentanten") verantwortlich, unbhängig davon, ob die jeweiligen Repräsentanten berechtigt waren, solche Informationen unter diesem Vertrag zu erhalten.
13.2. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Jeśli jest to konieczne, Strony zobowiązują się do przestrzegania odpowiednich zasad dotyczących ochrony danych, które będą obowiązywały w trakcie zawierania umowy z Klientem.
13.3. Benennung als Kooperationspartner
Die Parteien dürfen in der Presse, Produktbroschüren, Finanzberichten, in ihrem jeweiligen Internetauftritt und in Informationsmaterialien die andere Partei namentlich benennen und darauf hinweisen, dass zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis besteht or bestand. Beide Parteien können diese Befugnis jederzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei widerrufen.
14. Czas trwania umowy i jej skutki
14.1. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Soweit nicht anders angegeben, hat er eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr.
14.2. . W czasie trwania Mindestlaufzeit lub Verlängerungslaufzeit, umowa nie może zostać zakończona przez ordentliche Kündigung, lecz najwcześniej po upływie tego okresu. Samoistne zawarcie umowy z ważnej przyczyny nie jest dozwolone.
14.3. Ważna podstawa dla włączenia do sieci Web w celu zawarcia umowy na czas nieokreślony istnieje w szczególności wtedy, gdy:
a) Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist und trotz einer schriftlichen Abmahnung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen die Zahlung nicht vollständig leistet;
b) der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht or nicht vertragsgemäß erfüllt und dadurch die Leistungserbringung von Web Inclusion erheblich beeinträchtigt wird;
c) Kunde gegen die vertraglichen Regelungen in schwerwiegender Weise verstößt;
d) Web Inclusion aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gerichtlichen Entscheidungen verpflichtet ist, die Leistungserbringung einzustellen;
e) Web Inclusion die Leistungserbringung aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr fortsetzen kann.
14.4. Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erklärt werden.
14.5. We wszystkich przypadkach wygaśnięcia Umowy, a także w zależności od okoliczności, Klient ma prawo do korzystania z Usług oprogramowania i korzystania z Usług oprogramowania bez ograniczeń.
14.6. Klient ma możliwość wyeksportowania danych w ramach Usług w standardowym formacie. Nach Vertragsende löscht Web Inclusion die in den Software-Services verbliebenen Daten des Kunden, es sei den deren Aufbewahrung ist aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen or zu Beweiszwecken erforderlich.
14.7. Für den Fall, dass der Vertrag zwischen den Parteien - gleich aus welchem Rechtsgrund - beendet wird, gelten diejenigen Bestimmungen fort, die nach ihrem Sinn und Zweck auch nach Beendigung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen deren Weitergeltung rechtfertigen würden. Należą do nich w szczególności poniższe zasady niniejszego AGB:
Regelungen zur Vertraulichkeit und Datenschutz;
Regelungen zur Haftung;
Regelung zur Vergütung und Rechnungsstellung bis zur vollständigen Begleichung noch ausstehender Vergütungen;
Schlussbestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
Zmiana AGB: Zmiany w niniejszych Ogólnych Warunkach Handlowych będą dokonywane przez Kundena najpóźniej w ciągu jednego (1) miesiąca od ostatniego punktu roboczego w formie tekstowej. Zgoda klienta zostanie uznana za spełnioną, jeśli jego zgoda na zmiany w formularzu tekstowym nie zostanie udzielona przed upływem wyznaczonego terminu. Auf diese Genehmigungswirkung wird Web Inclusion in der Anzeige hinweisen. Eine Änderung der Vergütung oder der sonstigen wirtschaftlichen Vereinbarungen aus dem Vertragsformular kann über diese AGB-Änderung nicht herbeigeführt werden.
15.1. Schriftform: Mit Ausnahme von Individualvereinbarungen bedürfen sämtlicen vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten sowie Mahnungen und Fristsetzungen der gewillkürten Schriftform, wobei einfache E-Mails nicht genügen. W formularzu zgłoszeniowym mogą znajdować się dokumenty w oryginale, dokumenty nieopisane i zeskanowane, dokumenty z podpisem elektronicznym oraz faksy. Schriftform dotyczy również zmiany i rozszerzenia niniejszej klauzuli Schriftformklausel.
15.2. Abtretung: Bez zgody Web Inclusion, Klient nie może ani odebrać, ani przejąć żadnych innych praw lub roszczeń w stosunku do Dritte. Punkt 1 nie dotyczy warunków ogólnych. Web Inclusion kann den Vertrag an ein mit Web Inclusion nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen or im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, bei dem die wesentlichen wirtschaftlichen Vermögenswerte auf einen Erwerber übergehen sollen, übertragen.
15.3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden bzw. sollten Regelungslücken in diesem Vertrag vorhanden sein, berührt das nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
Rechtswahl und Schiedsgericht: Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nation über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (Internation Chamber of Commerce - ICC) endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens is München, Germany. Das Schiedsgericht besteht aus einem (1) Schiedsrichter, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Englisch. Bei der Vertragsauslegung ist der Wortlaut der deutschsprachigen Version maßgeblich.
Stanowisko: 01 sierpnia 2024 r.