Sind Sie bereit für das BFSG?
Die Zukunft ist barrierefrei – und zwar per Gesetz! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen, die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen und die Gleichstellung zu fördern.
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Bereits über 3000 Kunden vertrauen uns
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Ihre Vorteile durch Einhaltung des BFSG
Größeres Publikum erreichen
Zeigen Sie Ihren Angestellten und Kunden, dass Inklusion eine Realität innerhalb Ihres Unternehmens ist.
Rechtliche Risiken minimieren
Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken.
Markenimage verbessern
Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Bereit für 2025?
Was ist das BFSG und warum ist es für Ihr Unternehmen wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act's (Richtlinie (EU) 2019/882) in Deutschland. Es zielt darauf ab, wichtige digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu stärken.
Das Gesetz verpflichtet öffentliche- und viele private Unternehmen, die digitale Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten, gesetzlich verpflichtet, klare Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen. Dazu gehören die WCAG 2.2 Level AA-Richtlinien und die EN 301 549-Norm für die Barrierefreiheit von ICT.
Warum das wichtig ist:
Das BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift. Sie spiegelt einen allgemeinen Trend zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle wider. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Risiken, sondern
machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen zugänglich
verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle
stärken ihre Marke durch ihr sichtbares Engagement für Inklusion
zukunftssichern ihre Dienste, da Barrierefreiheit zum Standard wird
Kurz gesagt: Bei der BFSG geht es nicht nur um Compliance. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gleichberechtigung – und ein strategischer Vorteil für Unternehmen, denen langfristiges Vertrauen und Relevanz für ihre Nutzer wichtig sind.
Warum sollte ich das BFSG einhalten?
Die Einhaltung des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist nicht nur wichtig, um zukünftige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, um mögliche Bußgelder und Reputationsrisiken zu vermeiden. Gleichzeitig erschließen Sie eine breitere Zielgruppe – darunter Millionen von Menschen mit Behinderungen – und zeigen Ihr klares Engagement für Inklusion und soziale Verantwortung. Wenn Sie jetzt handeln, positionieren Sie Ihr Unternehmen als zukunftsorientierte, vertrauenswürdige und kundennahe Marke.
Bis wann muss ich das BFSG umsetzen?
Stichtag ist der 28. Juni 2025.
Ab diesem Datum müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Für bestehende Angebote, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt sind, gilt eine Übergangsfrist bis 2030.
Warten lohnt sich nicht – denn je später Barrierefreiheit eingeplant wird, desto aufwendiger wird die Umsetzung.
Jetzt zu handeln bedeutet:
- rechtzeitig prüfen
- planbar anpassen
- Schritt für Schritt gesetzeskonform werden
Frühzeitige Vorbereitung verschafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Qualität digitaler Angebote – und das Nutzungserlebnis für alle.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU entwerfen, herstellen, vertreiben und bereitstellen. Im Einzelnen betrifft es:
Hersteller – sind verantwortlich für die Barrierefreiheit der von ihnen entworfenen und hergestellten Produkte
Importeure – die relevante Produkte auf den EU-Markt
Vertreiber – bringen diese Produkte auf den Markt oder machen sie verfügbar
Dienstleister – die digitale Dienste direkt für Verbraucher anbieten
Wichtige Ausnahme:
Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind von den dienstleistungsbezogenen Verpflichtungen des BFSG ausgenommen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein (z. B. beim Verkauf über größere Plattformen oder an öffentliche Einrichtungen) und werden aufgefordert, freiwillig bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit anzuwenden.
Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Branchen. Unternehmen, die die folgenden Arten von digitalen Produkten oder Dienstleistungen anbieten, fallen in der Regel in den Anwendungsbereich:
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Online-Banking und Finanzdienstleistungen
Telekommunikations- und Internetdienstleister
E-Books und E-Reading-Software
Apps für die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen
Audiovisuelle Medien und Streaming-Dienste
Verbraucherorientierte Software und Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Kioske
Worauf muss ich beim BFSG achten? (im Hinblick auf die WCAG)
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards, die festlegen, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Gemäß des BFSG ist die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AA eine Kernanforderung.
Die WCAG 2.2 basieren auf vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von den Benutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videoinhalte und die Gewährleistung, dass Inhalte anpassbar und visuell unterscheidbar sind (z. B. durch starken Farbkontrast).
Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen über die Tastatur – nicht nur über die Maus oder durch "Touch" – bedienbar sein. Den Website-Besuchenden muss ausreichend Zeit für die Interaktion mit den Inhalten gegeben werden. Schnittstellen sollten blinkende Elemente vermeiden, die Anfälle auslösen können, und den Nutzenden die Navigation erleichtern.
Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und vorhersehbar sein. Dazu gehören die Verwendung einfacher Sprache, die korrekte Beschriftung von Formularfeldern und die Sicherstellung, dass sich Seiten auf der gesamten Website einheitlich verhalten.
Robustheit: Inhalte müssen auch bei technologischen Weiterentwicklungen barrierefrei bleiben. Das bedeutet, dass die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Browsern, Bildschirmleseprogrammen und anderen Hilfsmitteln gewährleistet sein muss.
Spezifische Anforderungen können laut BFSG je nach Produkt oder Dienstleistung variieren.
Wer überwacht das Gesetz und wie?
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird in Deutschland von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Unterstützt und koordiniert wird dieser Prozess durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Behörden können bei Hinweisen oder stichprobenartig prüfen, ob digitale Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verbraucher haben zudem das Recht, Barrieren zu melden. Wird ein Verstoß festgestellt, können Maßnahmen angeordnet oder in Zusammenarbeit mit anerkannten Verbänden rechtlich durchgesetzt werden.
Barrierefreiheit ist also nicht nur verpflichtend – sie ist auch kontrollierbar.
Wie kann Eye-Able® helfen?
Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der BFSG durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen. Unsere Softwaretools verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549. Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen der BFSG schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance.
Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Wir sind für Sie da.
Das BFSG in wenigen Minuten verstehen
Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfahren Sie in unserem kurzen Erklärvideo.
Stets konform bleiben mit Eye-Able®
Fortlaufende Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.